In der Septembersitzung entschied der Gemeinderat über die Vergabe eines Stromliefervertrages für die kommenden 3 Jahre. In den Sitzungsunterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt ist erwähnt, dass bei den Angeboten nur die Lieferung von Ökostrom angefragt wurde. Dem günstigsten Angebot sollte zugestimmt werden.
Soweit, so gut.
Das mit den Vergleich von Ökotarifen ist aber so eine Sache und es bedarf einer vertieften Auseinandersetzung mit der Materie. Ökostrom ist nicht gleich Ökostrom. Es geht um das Verständnis und den Vergleich einzelner Gütesiegel und Zertifizierungen, um das „Greenwashing“ mancher Angebote von den wirklich nachhaltigen Angeboten zu unterscheiden.
Sonst kann es einem passieren, dass man sich für einen zertifizierten Ökostrom-Tarif entscheidet, der Anbieter ansonsten aber überwiegend Atom- und Kohlestrom vertreibt. Oder es werden unter dem Deckmantel „Öko“ alte, abgeschriebene Wasserkraftanlagen betrieben und wenig in Förderung Erneuerbarer Energieerzeugung investiert.
Wir befinden uns nun inmitten der Vorschriften des Vergaberechts. Das diesjährige Bieterverfahren ist abgeschlossen und die einzelnen Anbieter dürfen weder in Bezug auf das Ranking, der Angebotssumme und den inhaltlichen Hervorhebungen öffentlich dargestellt werden. Unserer Meinung nach hätte im Vorfeld der Ausschreibung bei den Wertekriterien neben dem Bezug von Ökostrom und der Regionalität auch eine Berücksichtigung von Gütesiegeln vorgenommen werden müssen. Nur zwei der eingereichten Angebote orientieren sich an den nachhaltigen Kriterien des ok-power–Gütesiegels.

Das ok-power-Siegel zeichnet Ökostromtarife aus, deren Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt, faire Vertragsbedingungen bieten und die nachweislich einen zusätzlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten.

Es ist neben dem Grüner-Strom–Label das bekannteste deutsche Gütesiegel, um nachhaltige Ökostromangebote aus dem Strommarkt herauszufiltern. Wir forderten die Verwaltung auf, im nächsten Vergabeverfahren 2024 die Wertekriterien Regionalität und Ökostrom um die oben genannten Ökolabels ok-power und Grüner-Strom zu erweitern und in den Vergabeunterlagen vorzuschreiben.
Aus den eben genannten Gründen stimmten wir gegen den Beschlussvorschlag, mit dem günstigsten Bieter einen Stromliefervertrag abzuschließen.
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