„Wir in Malsch halten uns an die Gesetze!“

(Zitat Altbürgermeister Werner Knopf bei einer Gemeinderatssitzung 2014)

Gute Idee! Schauen wir mal, welche Impulse dies für den Gemeinderat bedeuten könnte …

Gerade die 2015 novellierte Gemeindeordnung Baden Württemberg bietet Möglichkeiten und neue Regeln. Beispiele gefällig?

  • §20a sieht für wichtige Gemeindeangelegenheiten Einwohnerversammlungen vor, in der Regel jährlich oder bei Bedarf auch öfter
  • § 33 räumt dem Gemeinderat die Möglichkeit ein, sachkundige Bürger zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten hinzuzuziehen oder betroffene Personen oder Personengruppen anzuhören.
    • Das ist in der letzten Legislaturperiode hier praktisch nie vorgekommen
  • § 35 schreibt öffentliche Sitzungen des Gemeinderats vor und erlaubt nicht öffentliche Sitzungen nur im Ausnahmefall
    • Also keine Entscheidungen im „Hinterzimmer“
  • § 41a fordert die angemessene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren. Im Falle der Jugendlichen ist dies sogar Pflicht
    • Das muss sich noch besser etablieren
  • §41b verlangt, dass die Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen des Gemeinderates auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen sind.

"In Malsch weht der frische Wind von Grün, deshalb bin ich als freier Mitarbeiter dabei!"

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