(Zitat Altbürgermeister Werner Knopf bei einer Gemeinderatssitzung 2014)
Gute Idee! Schauen wir mal, welche Impulse dies für den Gemeinderat bedeuten könnte …
Gerade die 2015 novellierte Gemeindeordnung Baden Württemberg bietet Möglichkeiten und neue Regeln. Beispiele gefällig?
- §20a sieht für wichtige Gemeindeangelegenheiten Einwohnerversammlungen vor, in der Regel jährlich oder bei Bedarf auch öfter
- § 33 räumt dem Gemeinderat die Möglichkeit ein, sachkundige Bürger zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten hinzuzuziehen oder betroffene Personen oder Personengruppen anzuhören.
- Das ist in der letzten Legislaturperiode hier praktisch nie vorgekommen
- § 35 schreibt öffentliche Sitzungen des Gemeinderats vor und erlaubt nicht öffentliche Sitzungen nur im Ausnahmefall
- Also keine Entscheidungen im „Hinterzimmer“
- § 41a fordert die angemessene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren. Im Falle der Jugendlichen ist dies sogar Pflicht
- Das muss sich noch besser etablieren
- §41b verlangt, dass die Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen des Gemeinderates auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen sind.
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