Um eine Kommune wirtschaftlich zu entwickeln, bedarf es einer intakten Infrastruktur. Straßen sind ein wichtiger Teil dieser Infrastruktur: Sie werden für unsere täglichen Wege und Besorgungen benötigt –zu Fuß, mit dem Fahrrad, per Öffentlichem Nahverkehr und im emissionsfreien Auto ermöglichen sie uns Mobilität.
In der vergangenen Gemeinderatssitzung am 18. Mai wurde nun im Zuge der Innenentwicklung über die anstehende Sanierung der Alten Rathausgasse beraten. Als Grundlage der Beratungen dienten die vom beauftragten Ingenieurbüro Willaredt, Sinsheim durchgeführte topographische Bestandsvermessung, die TV-Befahrung des Hauptkanals mit Nebenanschlüssen und die durch das Fachbüro Töniges (ebenfalls Sinsheim) analysierten Bohrkerne:
Diese dienen zur Beurteilung der Recyclingfähigkeit der Ausbaustoffe und deren Schadstoffbelastung. Die Auswertung erbrachte, dass sich der Hauptkanal in einem guten Allgemeinzustand befindet. Sanierungsbedürftig sind allerdings die Seitenanschlüsse (Hausanschlüsse) bis zu den Grundstücksgrenzen. Erneuert werden auch die Anschlüsse für die Straßenentwässerung und die Gehwege. Die Bohrkerne zeigten keine Schadstoffbelastung im untersuchten Bereich. Allerdings kann aufgrund der hohen Kies- und Feinsandanteile die dann ausgebaute Tragschicht nicht wiederverwendet werden. Die Gestaltung der Oberfläche ist in Anlehnung an die „Alte Poststraße“ vorgesehen. Hervorzuheben ist die frühzeitige Einbindung des Zweckverbands Wasserversorgung Letzenberggruppe (ZWL) für die Zusammenarbeit beim Wasserleitungsbau. Weiterhin werden im Zuge der Gehwegsanierung auch Leerrohre für die Versorgung mit Glasfaserkabeln eingebaut.
Die Wiederherstellung und optische Aufwertung der Straße und somit die Förderung der innerörtlichen Wohnqualität begrüßen wir. Nach der Devise „Sanieren statt Planieren“ stellt der Gemeinderat trotz angespannter Situation erneut erhebliche Finanzmittel im Haushalt 2021 zur Verfügung. Wenn wir die Beschlussfassungen zur Brücken- und Straßensanierung in der April-Sitzung und die hier vorgelegte Kostenberechnung zusammen betrachten, kommen wir auf eine Investitionssumme von über 600.000 Euro. Das sind enorme Aufwendungen für die gemeindliche Infrastruktur. Diese zu erhalten ist zum Teil gesetzlich gefordert – wie bei der seit 2001 bestehenden Eigenkontrollverordnung der Abwasseranlagen. Es sind Erhaltungskosten, die periodisch anfallen und nicht zu lange aufstauen sollten. Die Vermögenserhebung im Rahmen der Eröffnungsbilanz wird uns zukünftig den Wert und die Notwendigkeit zum Erhalt dieser „Bauwerke“ noch mehr vor Augen führen. Umso wichtiger ist eine Planbarkeit durch qualifizierte Priorisierungskriterien: Die Erstellung eines Straßenzustandskatasters wäre empfehlenswert, da es neben verschiedenen anderen zu berücksichtigenden Kriterien (z. B. Dringlichkeit der Maßnahme, Bedeutung der Straße im Verkehrsnetz, sinnvolle Gruppierung von Baumaßnahmen) eine wichtige Entscheidungshilfe für die Planung des kommunalen Straßenbaus sein kann.
Die vorgelegte Kostenberechnung für den Neubau der Straße und die auszuführenden Kanalarbeiten sind vom Ingenieurbüro Willaredt mit knapp 434.000 Euro berechnet. Im Haushalt sind 420.000 Euro bereits eingeplant. Kritik kam aus dem Rat, weil in der vorgelegten Kostenberechnung die Ingenieur- und Baunebenkosten nicht aufgeführt wurden. Dem Gemeinderat sollten bei der Entscheidungsfindung die Honorarleistungen für die ausführenden Büros bekannt sein.
Die weiteren Planungsschritte wurden wie folgt erläutert: Im Juli erfolgt die Ausschreibung der geplanten Straßen- und Kanalarbeiten. Der Baubeginn ist nach der Sommerpause ab Oktober vorgesehen und soll 6 Monate andauern. In dieser Zeit ist viel Geduld von den Anwohnerinnen und Anwohnern gefordert. Wir wünschen Ihnen, dass alles reibungslos „über die Bühne geht“.
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