Stützmauer Hauptstraße 74
In der Grünfläche um die Parkplätze an der Hauptstraße stehen drei Bäume ( 2 x Spitzahorn und eine Linde). Durch das Wurzelwerk der Bäume sind an der Mauer Schäden entstanden. Den Bäumen steht an dieser Stelle eine zu kleine, offene Bodenflächen zur Verfügung. Der Zustand der Bäume ist unterschiedlich. Die Spitzahorne sind in einem schlechteren Zustand als die Linde. Die Spitzahorne sollen laut Beschlussvorschlag der Gemeinde im Herbst/ Winter gefällt und das Wurzelwerk entfernt werden. Der Bauhof wird eine größere Baumscheibe für die Linde herstellen. Die Gemeinde hat säulenförmige Bäume als Ersatzbepflanzung vorgeschlagen.
Die Fraktion der GRÜNEN hat hier noch einen eigenen Bepflanzungsvorschlag eingebracht: Eine weidenblättrige Birne, da diese Baumart, besonders hitzetolerant ist, die Blüten im Frühjahr Insekten Nahrung geben und im Herbst die kleinen Früchte den Vögeln.
Wir haben den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit den Kosten für die Fällung von etwa 2800 Euro und der Aufweitung der Grünfläche und Ersatzbepflanzung mit geschätzten Kosten von 5000 Euro zugestimmt. Mit Blick auf die schon jetzt erkennbaren Schäden an der Mauer und den schlechten Zustand beider Bäume haben wir uns für die Fällung entschieden. Der Standort ist in dem Bereich schwierig und auch erst nach Entfernen des Wurzelwerks ist es möglich zu sehen, wie groß der Schaden an der Mauer tatsächlich ist.
Friedhof : Instandsetzung der südöstlichen Stützmauer

Die Fraktion der GRÜNEN stimmte dem vorgelegten Beschlussvorschlag der Verwaltung zu, die Stützmauer im hinteren Bereich des alten Friedhofs angrenzend an den Fußweg in das Gebiet „Alte Berg“ für 18.088 Euro zu erneuern. Da eine Mauer aus Muschelkalk Mauersteinen vom Aussehen her deutlich besser als Beton-L-Steine passt, hielten wir den etwas höheren Betrag für diese Ausführung von knapp 1500 Euro für vertretbar. Außerdem fanden wir die Reduzierung der Höhe gegenüber der heutigen Mauer gut. Früher war die Friedhofsmauer die Abgrenzung zu den umliegenden Feldern. Diese Aufgabe ist mittlerweile weggefallen, da der Friedhof schon lange vergrößert wurde und es dieser Abgrenzung nicht mehr bedarf. Für uns ist es erfreulich, dass ortsansässige Firmen Angebote abgegeben haben und auch das günstigste Angebot von einer Firma aus Malsch kommt.
Tanja Becker-Fröhlich
Neue EDV-Ausstattung für das Rathaus und die Bücherei
Das in der Gemeindeverwaltung eingesetzte Betriebssystem wird ab Mitte Januar nicht mehr unterstützt. Darüber hinaus verursache der zentrale Server zunehmende Ausfälle. Bis Januar sollen kurzfristig neue Geräte mit einem aktuellen Betriebssystem angeschafft und eingerichtet werden. Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 55.000 EUR.
Dass die Wartung des Betriebssystems im Januar 2020 von Microsoft eingestellt wird, habe die Verwaltung aus der Zeitung erfahren. Für die EDV-Ausstattung im Rathaus Malsch sei der kommunale IT-Dienstleister ITEOS zuständig, der auf das auslaufende Betriebssystem hätte hinweisen müssen. Wurde dieser denn entsprechend beauftragt? Es scheint niemand so recht verantwortlich sein zu wollen. Bedauerlicherweise sind auch im aktuellen Haushalt keine Mittel eingeplant, weshalb diese außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen sind.
Man kann es nun drehen und wenden, wie man will. Die Zeit bis Januar ist derart knapp, dass allein die Ausschreibung und Beschaffung neuer Computer möglich ist. Aufgrund dieses Handlungsdrucks war die Zustimmung unserer Fraktion alternativlos. Unsere Verwaltung benötigt eine funktionierende und einsatzbereite EDV-Ausstattung. Zufrieden können wir mit einer solchen Notfall-Ersatzbeschaffung jedoch nicht sein. Diese Maßnahme greift in unseren Augen zu kurz. Nach Ansicht unserer Fraktion der GRÜNEN wäre bei dieser Gelegenheit vorab mindestens eine Überprüfung der Infrastruktur geboten gewesen. Kann die EDV-Ausstattungen denn die Anforderungen erfüllen, die in den nächsten Jahren auf die Verwaltung zukommen? Wäre hierfür eine strategische Anpassung der EDV-Ausstattung erforderlich gewesen? Was wären die richtigen Maßnahmen, um die Verwaltung nachhaltig und zukunftsfähig aufzustellen?
Die Anforderungen sind längstens bekannt. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen, die grundsätzlich die Digitalisierung der Verwaltung fördern. Besonders das Onlinezugangsgesetz erzeugt hier einen verstärkten Handlungsdruck. Es verlangt, dass bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen in Deutschland auch digital anzubieten sind. Und zwar vom Bund über die Länder bis hin zur Kommune. Bereits im Jahr 2017 trat es in Kraft. Stand heute ist bereits die Hälfte der Übergangszeit verstrichen, ohne dass erkennbare Schritte eingeleitet wurden. Mit der jetzt kurzfristig erforderlichen Ersatzbeschaffung erhält man lediglich den Status quo.
Sven Antoni
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