Materialien

Liebe Besucher, willkommen in unserem Aktenschrank. Hier sammeln wir Informationen, von denen wir glauben, dass sie auch für Sie interessant sein könnten. Weitere Inhalte werden folgen.

Kurzer rechtlicher Hintergrund: Der Artikel 5 unseres Grundgesetzes garantiert jedem, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren. Auf dieser Grundlage hat der Bund den Zugang zu Informationen des Bundes geregelt („Informationsfreiheitsgesetz“, 2006). Ein analoges Gesetz war in Baden Württemberg erst mit Regierungsbeteiligung der Grünen möglich („Landesinformationsfreiheitsgesetz“, 2015). Damit wird der Zugang zu Informationen des Landes einschließlich seiner Kommunalbehörden geregelt.

Grenzen sind gesetzt durch das Urheberrecht (z.B. Kopie von Zeitungsartikeln) oder wenn Persönlichkeitsrechte das Interesse der Öffentlichkeit auf Informationsfreiheit überwiegen (die Schwelle hierzu ist aber höher als manche glauben).

Zu mehr Hintergrundinformation und Anregungen, sich selbst Informationen zu verschaffen, verweisen wir sehr gerne auf das Portal „Frag den Staat“.

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