Die Entwicklung der Ausschreibungen für den Strombezug der Gemeinde Malsch zeigt einen klaren Wandel von der ökonomischen Entscheidung hin zu einer stärkeren Berücksichtigung ökologischer Kriterien. Im Jahr 2017 wurde von der Mehrheit des Gemeinderats die Entscheidung für ein regionales Wasserkraftangebot (FA. SÜWAG, keine Neuanlagen s. u.) gefällt, blieb aber damit hinter unseren Forderungen an die ökologischen Zielsetzungen zurück.
Ähnlich verhielt es sich 2020: Unsere Fraktion hatte dafür geworben, den Stromanbieter nach Kriterien der Ökolabels „ok-power“ oder „Grüner Strom“ auszuwählen. Damals entschied sich der Gemeinderat erneut für das Angebot der FA. SÜWAG. Der angebotene Strom war zwar Ökostrom (Wasserkraft), jedoch vielfach aus Anlagen, die schon seit Jahrzehnten abgeschrieben waren. Anreize für Investitionen in Neuanlagen (z. B. aus Sonnen- und Windenergie) wurden damit nicht geschaffen.
Erst 2023 kam es zu einer qualitativen Verbesserung: Die Ausschreibung erfolgte ausschließlich unter Ökostromanbietern und die Entscheidung fiel auf das günstigste mit „Grüner Strom“-Label zertifizierten Angebot der STADTWERKE in Heidelberg. Es entsprach somit erstmals den zuvor formulierten Forderungen. Besonders positiv war die Einbindung einer neutralen Fachstelle (KLIBA), die für Transparenz und Nachvollziehbarkeit sorgte und die ökologische Qualität absicherte. Damit wurde ein wichtiger Schritt in Richtung einer konsequenten Umsetzung der Klimaschutzziele getan.
In der letzten Gemeinderatssitzung am 18. November war nun erneut eine Entscheidung für den weiteren Strombezug zu treffen. Die Verwaltung schlug vor, einer Bündelausschreibung Strom 2027-2029 der „Gt-service GmbH“ (Tochter des Gemeindetags BW) beizutreten. Gleichzeitig sollte die Stromqualität (Normalstrom oder Ökostrom, optional mit Neuanlagenquote ≥33 %) vom Gemeinderat festgelegt werden. Die Vergabe wird im sog. dynamischen Beschaffungssystem erfolgen. Den Zuschlag erteilt dann der Aufsichtsrat der „Gt-service“ im Auftrag der Gemeinde Malsch. Vertragslaufzeit ist vom 01.01.2027 bis 31.12.2029 (3 Jahre).
Durch die externe Durchführung und die klare Differenzierung der Angebote nach ökologischer Qualität – von Normalstrom über Ökostrom mit Label bis hin zu unterschiedlichen Anteilen an Neuanlagen – wurde ein breites Spektrum abgebildet. Dies ermöglicht eine bewusste Entscheidung über den ökologischen Mehrwert und schafft ein hohes Maß an Transparenz. Vergaberechtlich ist diese Struktur vorbildlich, da sie nicht nur die rechtlichen Anforderungen erfüllt, sondern auch den ökologischen Anspruch in den Mittelpunkt stellt.
Der Gemeinderat entschied sich in der Sitzung mehrheitlich für die Option:
100 % Ökostrom aus erneuerbaren Energien mit 33 % Neuanlagenquote.


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