Der Planfeststellungsbeschluss liegt endlich vor.
Und die Antworten – in kursiv dargestellt – auf manche Punkte und offenen Fragen, welche in einem anderen Beitrag dieser Homepage gestellt wurden:
- Mündliche Absprachen des Erörterungstermins sind rechtlich nicht bindend.
„Inhalt und Ergebnis des Erörterungstermins sind in der Niederschrift der mündlichen Verhandlung festgehalten.„
Diese Niederschrift liegt nicht vor, wird angefragt. - Welchen Sinn hat ein Antrag, wenn er bereits vor seiner Zulassung grundlegend abgeändert wird?
„Diese unwesentliche Änderung gab im Übrigen keinen Anlass, vom Verfahren her eine Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen, weil davon das Gesamtkonzept des Vorhabens nicht berührt wurde und die Identität des Vorhabens gewahrt blieb…“ - Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten die vorläufigen Genehmigungen?
„Mit Schreiben vom 3. Dezember 2021 wurde von der Vorhabenträgerin ein Änderungsantrag eingereicht. Dieser enthält eine zeitliche Zusammenfassung der Abschnitte 2 und 3 als Folge der angepassten Rekultivierungs- und Ausgleichsplanung und deren Vollzug auf dem bestehenden Betriebsgelände. Zu diesem Antrag wurde nach § 73 Abs. 8 LVwVfG mit Schreiben vom 3. Januar 2021 eine Anhörung im vereinfachten Verfahren unter Einbeziehung der Gemeinden Malsch, Mühlhausen, Bad Schönborn und Östringen sowie der Träger der öffentlicher Belange, die zum geplanten Vorhaben im Verfahren bereits Stellung genommen haben, wie etwa die davon berührten Fachbereiche des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis, das Regierungspräsidium Freiburg, die höhere Forstbehörde bzw. Körperschaftsforstdirektion beim Regierungspräsidium Freiburg, eingeleitet. Bei dieser Anhörung sind keine weiteren oder neue Bedenken vorgetragen worden.„
Alle Zitate sind den Seiten 20 und 21 des Planfeststellungsbeschlusses entnommen und können dort nachgelesen werden. Zu finden ist dieser nicht mehr auf der Homepage des Regierungspräsidiums Freiburg, sondern auf der Internetseite des Verbundes UVP (Umweltverträglichkeitsprüfungen in den Bundesländern).
Bedauernswert, dass die Öffentlichkeit so außen vor bleibt…
Transparenz sieht anders aus.


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