Lebendige, attraktive Gemeinden brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen sind deren Gesicht und Rückgrat und beeinflussen ganz entscheidend, ob Menschen gerne in ihrer Gemeinde leben. Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels ist ein stadt- und umweltverträgliches Geschwindigkeitsniveau im Kfz-Verkehr – auch auf den Hauptverkehrsstraßen. Bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten sind den Kommunen jedoch viel zu enge Grenzen gesetzt. Diese Grenzen wurden uns sowohl beim Lärmaktionsplan als auch beim Fussverkehrscheck erneut aufgezeigt.
Was bedeutet das?
Recht und Gesetz geben den Rahmen vor, in dem der Verkehr sich bewegt. In Deutschland sind das vor allem das Straßenverkehrsrecht, das Straßen- und Wegerecht der Länder sowie das Baurecht. Es hat zum Ziel, die „Sicherheit und Leichtigkeit“ des Verkehrs sicherzustellen und dies sichert vor allem dem motorisierten Verkehr Platz und freie Fahrt. Fussgänger und Fahrradfahrer haben es da schwer.
Andere wichtige Ziele wie Klima- und Umweltschutz, der Schutz der Gesundheit und die Förderung der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung sind dagegen im Straßenverkehrsrecht nicht verankert. Deshalb sind Verkehrsregelungen, die diese Ziele fördern sollen, bisher nur eingeschränkt möglich.
Kommunen haben nur begrenzte Mitsprachemöglichkeiten bei verkehrlichen Anordnungen und Geschwindigkeitsbeschränkungen können Gemeinden nur unter engen Voraussetzungen durchsetzen.
Im Oberen Mühlweg bspw. oder In der Rotenberger Straße war es bisher nicht möglich, eine Geschwindigkeitsbegrenzung einzurichten: Die Bushaltestellen, der Schulweg, vom Fahrradweg über die Straße kreuzende Fahrräder zum Penny oder in Richtung Ortskern, beeinträchtigte Spaziergänger vom Altersheim, der Lärmaktionsplan, ein Fussverkehrscheck mit Unterstützung der Staatssekretärin Elke Zimmer aus dem Landtag, all das war bis heute zu wenig, um hier eine Änderung herbeizuführen.
Straßenverkehrsrecht ist Bundesrecht. Dieses Recht ist nicht mehr zeitgemäß und muss angepasst werden.
Seit Juni 2021 gibt es eine Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden„, die sich deshalb gegenüber dem Bund dafür einsetzt, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden – zielgerichtet, flexibel und ortsbezogen.
Die Initiative fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Derzeit legt der §45 der Straßenverkehrsordnung fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann.
Auf die Initiative unserer Grünen Gemeinderatsfraktion hat sich Malsch dieser Initiative angeschlossen und trägt nun neben über 300 weiteren Kommunen mit dazu bei, soviel politisches Gewicht wie möglich nach Berlin zu senden und Herrn Wissing in Bewegung zu bringen.
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Unser Antrag zu den Nutzungsgebühren der Mobilitätsboxen
Das Thema sichere Aufbewahrungsmöglichkeiten für Fahrräder am Bahnhof Rot-Malsch wurde über lange Zeit im Gemeinderat diskutiert. Am 24.09.2024 wurde in öffentlicher Sitzung unter TOP 3 die „Konzeptvorstellung und Errichtung von VRN-Mobilitätsboxen…
Weiterlesen »
„Fahrradgarage in Malsch: Ein Rückschlag, aber kein Ende“
In der jüngsten Gemeinderatssitzung am 13. Dezember wurde der Haushaltsplan-Entwurf für 2024 diskutiert und dabei die geplante Investition von 68.500 Euro für die „Fahrradsammelgarage mit Solardach“ gestrichen. Dieses Projekt, das…
Weiterlesen »
Einladung
Wir laden Sie herzlich zu einem offenen Treffen am Freitag, den 27. Oktober ab 20 Uhr in die „Kraichgaustube“ nach Mühlhausen ein. Wir möchten mit Ihnen über das Thema Mobilität und…
Weiterlesen »