Was gilt denn jetzt?
- 2016 wurde die Erweiterung der Tongrube im Brettwald genehmigt.
- Im Januar 2018 gab es einen nicht-öffentlichen Erörterungstermin, bei welchem Einwände und Belange rund um die Erweiterung besprochen wurden.
- Ein Punkt betraf den Tonabfuhrweg, der gleichzeitig ein viel genutzter Rad- und Wanderweg ist.
- Dieser Weg ist im Sommer eine Staubwüste und im Winter ein Schlammloch.
- Zur Entlastung der Anwohner*innen und Nutzer*innen wurde Wienerberger die Auflage erteilt, diesen Weg zu asphaltieren.
- Ein offizielles Protokoll zu diesem Erörterungstermin gibt es nicht.
Da bis heute keine Asphaltierung erfolgt ist, wurde bei der Landesbergdirektion in Freiburg nachgefragt:
Wir erhielten folgende Antwort:
Sehr geehrte Frau Hertel,
nach unseren Informationen besteht weiterhin eine vertragliche Vereinbarung zur Nutzung des Erschließungsweges (Tonabfuhrweges) zwischen der Antragstellerin und den Gemeinden Mühlhausen und Malsch.
Im Erörterungstermin wurde festgehalten, dass sich die Antragstellerin bereit erklärt hat, auf ihre Kosten eine Asphaltierung des Tonabfuhrweges durchzuführen und diese Maßnahme mit der betroffenen Gemeinde zu klären. Inwieweit die beiden Parteien bezüglich dieser Maßnahme bisher in Kontakt standen, ist hier nicht bekannt.
Über den Erörterungstermin gibt es leider nur ein internes Erörterungsprotokoll. In der Zulassung wird es voraussichtlich einen entsprechenden Hinweis geben.
Der Bürgermeister von Mühlhausen bekam diese Mitteilung:
Sehr geehrter Herr Spanberger,
die Zulassung des Rahmenbetriebsplans soll Ende des Monats erfolgen.
Bezüglich der Asphaltierung des Tonabfuhrweges kann ich weiterhin nur auf die (mündliche) Vereinbarung zur Nutzung des Erschließungsweges (Tonabfuhrweges) zwischen der Antragstellerin und den Gemeinden Mühlhausen und Malsch verweisen.
Mangels einer Rechtsgrundlage kann die Landesbergdirektion diese Auflage nicht in die Zulassung aufnehmen.
Wir bleiben dran und haken nochmal nach…
Und hier die Antwort vom Amt:
„Beim Erörterungstermin hatte die Antragstellerin mündlich die Asphaltierung zugesagt. Inwiefern im Nachgang eine schriftliche Vereinbarung mit der Gemeinde getroffen wurde, dazu liegen der Landesbergdirektion keine Informationen vor.
Wie Herr Thienel Ihnen mitteilte, wird in der Zulassung ein entsprechender Hinweis aufgenommen.
Meine Antwort an Herrn Spanberger bezog sich hingegen auf die Aufnahme einer Auflage bzw. Nebenbestimmung. Für die Aufnahme von Nebenbestimmungen bedarf es jedoch einer Rechtsgrundlage, welche in diesem Fall nicht gegeben ist. Infolgedessen kann die Asphaltierung nur als Hinweis aufgenommen werden.“
Und vom Bürgermeisteramt Mühlhausen:
„Vielen Dank für die weitergehende Erläuterung. Sobald der neue Rahmenbetriebsplan vorliegt, werden wir diesen mit der Fa. Wienerberger eingehend besprechen und das bestehende Wegenetz erörtern.“
Schau’n wir mal, was sich tut…
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