Gestern Abend in den „Mitternachtsspitzen“ gab Max Uthoff (ab Minute 49:40) zu bedenken, ob die Prüfung eines AFD-Verbots ausreicht, oder ob man nicht direkt dem thüringer AFD-Politiker Björn Höcke seine Grundrechte entziehen sollte, denn:
Laut Artikel 18 unseres Grundgesetzes verwirkt seine Grundrechte, „wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Eigentum oder das Asylrecht zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“. „Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.“
Auf der Plattform von campact läuft derzeit eine Petition gegen den thüringischen AFD-Politiker Björn Höcke, ihm gerichtlich diese Grundrechte zu entziehen, an der Sie sich hier beteiligen können.
Ja geht’s eigentlich noch? wessen Auffassung von Demokratie ist das? Da hat jemand eine andere Ansicht als man selber und schon gibt’s Rufe, diese zu verbieten und demjenigen die Grundrechte zu entziehen! Das ist ja schlimmer als in jeder Diktatur! Welche Überheblichkeit und Ignoranz steckt da dahinter! Ich bin entsetzt.
Hier geht es weder um eine „Auffassung von Demokratie“, noch darum Ansichten anderer abzutun, sondern allein darum, die Demokratie selber vor ihren Feinden zu schützen. Dazu gehören, mehrfach gerichtlich bestätigt, Björn Höcke und Teile der AfD.
Faschisten wie Björn Höcke haben nicht nur einfach „eine andere Ansicht“, sondern sind mit ihren Aussagen, in denen sie zum Beispiel den Holocaust relativieren oder die Negativität des Nationalsozialismus in Frage stellen, und ihren damit verbundenen politischen Zielen eine wachsende Gefahr für die Demokratie selbst.
Feinden der Demokratie die Grundrechte zu entziehen ist letztendlich Selbstschutz einer wehrhaften Demokratie, nicht zuletzt um jegliche Diktatur zu verhindern, und alles andere als überheblich und ignorant.